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Mit Hund und Pferd über Stock und Stein

Wir Deutschen lieben den Hund als Haustier und treuen Gefährten. Zwar steht die Katzenhaltung hierzulande an erster Stelle, doch der Hund gehört zum Sinnbild unserer Nation. Etliche Hunderassen entsprangen dieser Gesinnung und Liebe zum Hund und sie tun es noch heute. Aber auch in puncto Pferdehaltung konnte sich die Zahl der Halter um einiges in den vergangenen Jahren steigern. Immer mehr Reiter, besonders im Freizeitbereich, füllen und bereichern ihre Lebenszeit mit dem Umgang des Pferdes. Ausgedehnte Ausritte durch den Wald und auf Reitwegen gehören ebenso dazu, wie auch das Training und die Bewegung des Pferdes in Reithallen im Winter.

Und wer leidenschaftlicher Pferdeliebhaber und Halter ist, hat auch nicht selten einen Hund oder gleich mehrere an seiner Seite. Sie tollen im Reitstall umher und jagen über Weiden und Koppeln. Wenn ausgeritten wird, folgen sie bedingungslos dem Reiter auf der Fährte. Oder auch nicht. Denn nicht selten kommt es genau dort, wo Erholung auf dem Pferd mit dem Hund an der Seite große geschrieben werden sollte, immer wieder zu erheblichen Auseinandersetzungen und Missverständnissen. Aber auch beim Verhalten auf dem Hofgelände gibt es immer wieder Diskussionen und Kontroversen. Selbst wer Hof und Gut sein Eigen nennen kann, sollte auf einige Dinge achten, wenn die lustige Hundemeute frei umherlaufen darf.


Bild: pixabay; Mit dem Pferd und Hund über Stock und Stein

Ausreiten mit Hund als Begleiter

Grundsätzlich gilt, dass selbst wenn man auf ausgeschilderten Reitwegen sich auf dem Pferd in Wald und Flur bewegt, der Hund bei Anleinpflicht in diesem Gebiet angeleint mitgeführt werden muss. Auch sollte man den Hund, wenn er denn immer wieder dazu neigt zu jagen, beim Ausritt an der Leine geführt werden und wenn er schlecht hört oder gar bissig ist, erst recht. Denn der Maulkorb nutzt nur wenig, wenn der Hund plötzlich einer Wildfährte folgt und dieses womöglich hetzt und zu Tode jagt. Besonders Niederwild wird nicht selten auf diese Weise leider zur Strecke gebracht. Dass der Hundehalter zwar für eventuelle Schäden aufkommen muss, ist selbsterklärend, doch es kommt nur sehr selten dazu.

Wie das Verhalten des Hundes auch sein mag. Der Halter haftet grundsätzlich für alles, was das Tier anstellt. Man sollte sich bevor man einen Hund anschafft ruhig einmal zurücklehnen und sich über die ein oder andere Rassen, deren typische Verhaltensmuster und auch Neigungen zur Brust nehmen, bevor man mit einem Schweißhund oder Jagdhunde anderer Rassen wie auch Terrier unangeleint mit dem Pferd unter dem Sattel in den Busch geht. Hier kann man beispielsweise mehr über Hunde erfahren  und was man wie am besten tun kann, um den Hunde-Alltag optimal zu gestalten.

Freilaufzeiten beachten

Der Hund darf beim Ausreiten nur dann von der Leine, wenn keine Anleinpflicht besteht, und vor allem auch außerhalb der Schonzeiten von April bis 15. Juli. In dieser Zeit muss er an die Leine, egal wohin man ach reiten möchte. Denn: Befindet sich der Hund in dieser Zeit unangeleint zu weit weg vom Reiter und Halter des Tieres und der Reich- und Rufweite, darf der dortige Jäger bzw. Jagdschutzberechtigte das Tier erschießen. Außerhalb dieser Zeit sollte der Halter auf jeden Fall darauf achten, dass der Hund gut auf diverse Kommandos prompt hört und auch Jogger, Radfahrer und andere Reiter oder Spaziergänger nicht gefährdet. Hunde jagen und laufen gern und eben auch schon einmal unaufgefordert und wenn sie einmal in Wallungen kommen, hören sie in der Regel irgendwann einfach nicht mehr. Und wer kann schon in Gefahrenmomenten so schnell vom Pferd springen und womöglich eingreifen, wenn der Hund angreift oder Sonstiges im Sinn hat?

Die Haltung auf dem eigenen Hofgelände

Wer einen Hof hat und dort Pferde hält, der sollte darauf achten, dass der Hund an die Pferde gewöhnt wird. Welpen sind hier besonders in Gefahr. Denn durch ihr ungezwungenes und auch gedankenloses Spielen und Toben geraten sie schnell einmal zwischen die Fronten der bis zu 700 kg schweren Vierbeiner. Was dabei passieren kann, will sich kein Hundehalter ausmalen wollen. Pferde sind Fluchttiere und wenn sie Gefahr erkennen oder auch nur ansatzweise wahrnehmen, rennen sie. Und dabei geraten sie schnell in Panik und lassen sich mitunter nur schwer wieder einfangen oder besänftigen. Auch hier dar der Hund nicht in die Quere kommen und womöglich auch noch mitmachen und hinterherjagen. Sind die Pferde außerhalb der Reichweite für Hunde wie auf den Koppeln oder im Stall, können sie ruhig frei auf dem Hof laufen, sofern es Begrenzungen zu Straßen und zum Außengelände außerhalb des Areals gibt. Auch in der Nacht können Hunde wachsame Begleiter sein, die Haus und Hof bis aufs Schärfste verteidigen und schützen Da haben es potenzielle Einbreche rund Diebe recht schwer.

25.09.2020