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Reitbeteiligung Reitbeteiligungsvertrag

Reitbeteiligung: Mit Vertrag und Vertrauen

Egal ob Pferdebesitzer oder Pferdefreund, von einer Reitbeteiligung profitieren am Ende alle. Was für beide Seiten ein rundweg angenehmes Arrangement zu sein scheint, kann aber auch unangenehme Folgen haben, wenn wichtige Grundregeln nicht bedacht werden.

Eine Reitbeteiligung ist immer auch ein Vertrauensverhältnis. Schließlich geht es um die gemeinsame Sorge um ein Lebewesen. Im Idealfall sollten Pferdebesitzer und Reitbeteiligung sich gut verstehen und zueinanderpassen. Auch das Niveau der Reitbeteiligung sollte dem Niveau des Pferdes entsprechen. Notfalls lässt sich dem mit Reitunterricht nachhelfen, der auch mit in das Paket der Vereinbarungen einer Reitbeteiligung gepackt werden kann.

Wichtig ist auch, nicht zu viele Reitbeteiligungen pro Pferd zu haben. Viele Pferdebesitzer sind froh über diefinanzielle und zeitliche Entlastung. Dennoch ist es nicht sinnvoll, ein Pferd unter mehr als drei Personen aufzuteilen, die für es verantwortlich sind. Dem Tier droht sonst Überlastung und es ist so auch deutlich schwieriger, eine Vertrauensbeziehung zwischen Pferd und Reitern aufzubauen.

Reitbeteiligung nur miit Vertrag und Vertrauen

Unser Tipp: Keine Reitbeteiligung ohne Reitbeteiligungsvertrag

Was gehört in einen Reitbeteiligungsvertrag?

Bei aller hoffentlich vorherrschenden Sympathie ist es jedoch unerlässlich, die getroffene Vereinbarung vertraglich festzuhalten. Das gibt beiden Seiten die nötige Sicherheit und macht vieles einfacher, wenn ein unvorhergesehener Ernstfall eintreten sollte. In dem Vertrag sind der Umfang der Nutzung des Pferdes und die dran gebundenen Pflichten der Reitbeteiligung sowie die finanzielle Regelung festzuhalten. Je nach Untersteller können Arbeiten wie Ausmisten, Füttern und Weidegang und Pflege der Reitanlage anteilig aufgeteilt werden. Auch das regelmäßige Pflegen von Saum- und Sattelzug muss nicht allein dem Pferdehalter überlassen bleiben und kann in einem Reitbeteiligungsvertrag geregelt werden.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, Vereinbarungen über die Zeiten – vormittags, abends, Wochenende und Urlaubszeit – vorab zu klären und schriftlich festzuhalten, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Wie in jedem Vertrag sollte auch eine Regelung festgehalten werden, wie lange er gilt und unter welchen Umständen er aufgelöst (gekündigt) werden kann. Es gibt zahlreiche Vorlagen für Reitbeteiligungsverträge, die je nach Bedarf beliebig ergänzt und angepasst werden können.

Welches Mitspracherecht hat der Untersteller?

Grundsätzlich gilt, dass der Pferdebesitzer selbst für die Vereinbarungen verantwortlich ist, die er mit seinen Reitbeteiligungen tritt. Der Reithof hat mit diesen Vereinbarungen nichts zu tun. Die Stallbesitzer haben weder das Recht, die Reitbeteiligung eines Pferdebesitzers mit auszuwählen noch eine vorhandene Reitbeteiligung zu kündigen.

Natürlich verfügen sie allerdings im Ernstfall über das Hausrecht auf dem Reiterhof und sind befugt, einer Person Hausverbot zu erteilen. Sollte es einmal zu Spannungen zwischen einer Reitbeteiligung und den Hofbesitzern kommen, empfiehlt es sich, als Pferdebesitzer vermittelnd einzugreifen. In den meisten Fällen sollte eine gütliche Lösung möglich sein. Anders sieht der Fall natürlich aus, wenn ein Schaden entstanden ist und ein Streit über die Zuständigkeit der Haft entsteht.

Wer haftet für was?

Verletzt sich eine Reitbeteiligung im Umgang mit dem Pferd, gilt grundsätzlich, dass der Pferdebesitzer gegenüber seiner Reitbeteiligung haftet. In Einzelfällen ist diese Haftung allerdings eingeschränkt, zum Beispiel nach dem Grundsatz des Handels auf eigene Gefahr und des Mitverschuldens. Dennoch sollte man sich als Pferdehalter mit einer Tierhalterversicherung ausreichend absichern. Auch ist es sinnvoll, sich im Reitbeteiligungsvertrag einen Haftungsverzicht zusichern zu lassen, die eine Gefährdungshaftung ausschließt. Mit einer solchen Regelung genießt die Reitbeteiligung vollen Versicherungsschutz und das Risiko des Pferdehalters ist gleichzeitig minimiert.

Bei einer Verletzung des Pferdes dagegen haftet jeder Vertragspartner (also auch eine Reitbeteiligung) grundsätzlich für alle Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig entstehen. Was Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit vorliegen, ist im Einzelfall zu entscheiden und im Streitfall Sache eines Gerichts. 

Das Reiten gehört zu den Sportarten mit der höchsten Verletzungs- und Sachbeschädigungsgefahr

reiten ist schön ... aber reiten kann auch gefährlich sein!

Man sieht nur mit dem Herzen gut

Das Reiten gehört zu den Sportarten mit der höchsten Verletzungs- und Sachbeschädigungsgefahr. Es ist daher sinnvoll, sich vorab eingehend über den gesetzlichen Rahmen einer Reitbeteiligung zu informieren und die gewünschten Vereinbarungen vertraglich präzise festzulegen. Die wichtigste Grundlage dafür, eine für alle Seiten angenehme und sinnvolle Reitbeteiligung zu vereinbaren, ist aber nach wie vor gegenseitige Sympathie und Vertrauen. Schließlich sollte es allen Beteiligten zuallererst um eines gehen: das Wohlergehen des Pferdes.

01.11.2014